Verfassung

Das Orchester `91 Das Orchester ’91 hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins mit dem Namen "Orchester ’91 e.V.", dem nur aktive Mitglieder des Orchesters beitreten können.

Die Entscheidungen über wichtige Orchesterbelange trifft ein neunköpfiger Orchesterausschuss, dem der Geschäftsführer und 3 Vertreter der Geigen sowie je ein Vertreter der übrigen Stimmgruppen angehören. Die Mitglieder des Orchesterausschusses werden jedes Jahr neu gewählt. Vorstand im Sinne des Vereinsrecht sind der Geschäftsführer und seine beiden Stellvertreter, die der Orchesterausschuss aus seiner Mitte wählt.

Gemeinnützigkeit, Spenden

Der Verein Orchester ’91 e.V. ist durch Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes Hamburg-Mitte-Altstadt - zuletzt vom 29.6.99 - als gemeinnützig anerkannt. Spenden an ihn können auf Grund einer Zuwendungsbescheinigung, die der Verein seit dem 1.1.2000 selbst ausstellen darf, von der Steuer abgesetzt werden.

Bankverbindung des Orchester ’91 e.V.:
Kontonr. 220 005 195
Sparkasse Ostholstein (BLZ 213 522 40)